Vereinsstatuten

 

 

Wie jeder Verein haben auch wir unsere Ziele, Regeln, Details zur Mitgliedschaft, etc. in einem Paragraphenwerk festgelegt.

 

 

Zum Beispiel § 2 – ZWECK & ZIELE:

 

(1) Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke nach BAO §§ 34 bis 47.

 

(2) Der Verein bezweckt:

 

(a) die Förderung von kleinteiliger, regionaler, nachhaltiger und biologischer Landwirtschaft,

 

(b) die Stärkung des allgemeinen Umwelt- und Ernährungsbewusstseins,

 

(c) die Förderung von partizipativer Selbstorganisation in Produktion und Verteilung von Lebensmitteln.

 

 

Oder § 9 – RECHTE & PFLICHTEN DER MITGLIEDER:

 

(1) Jedes Mitglied soll im Sinne des genannten Zwecks tätig sein.

 

(2) Jedes ordentliche Mitglied oder Ehrenmitglied hat eine Stimme.

 

(3) Jedes Mitglied sollte vor allem durch seine/ihre persönliche Mitarbeit den Zweck des Vereins nach seinen/ihren Kräften unterstützen und alles unterlassen, wodurch Ansehen und Zweck des Vereines Schaden erleiden könnten.

 

(4) Jedes Mitglied hat pünktlich die in der Vereinspraxis vereinbarten Beiträge zu entrichten.

 

(5) Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereines ebenso berechtigt wie zur Nutzung von Einrichtungen des Vereines im Sinne von § 2.

 

(6) Das aktive und passive Wahlrecht und die Bekleidung von Funktionen im Verein stehen ordentlichen und Ehrenmitgliedern offen. Außerordentliche Mitglieder genießen ein Recht auf Anhörung.

 

(7) Jedes Mitglied haftet für sich – bei der Ausübung von vereinsinternen Tätigkeiten.

 

 

Die vollständige Version unserer Vereinsstatuten findest du hier…

 

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